Du informierst und berätst Eltern, leitest Elternabende, beurteilst persönliche und schulische Entwicklungen und klärst Fragen zur Schullaufbahn. Du planst und gestaltest Projekte, Klassenfahrten, Schulfeste und vieles mehr. 1 (1) Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgabe, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der. 2 (1) Der Schulleiter vertritt die Schule nach außen und ist Vorsitzender der Gesamtlehrerkonferenz. Er leitet und verwaltet die Schule und sorgt im Rahmen. 3 - den Wandel zur Wissensgesellschaft und die neuen Medien,. - den sich beschleunigenden Fortschritt in Wissenschaft und Forschung,. - die. 4 Personalhoheit, Lehrer (1) 1 Im Dienst des Freistaates Sachsen stehen: 1. die Lehrer an Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1; 2. die sonstigen pädagogischen Fachkräfte im Unterricht an Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1; 3. 5 Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Bereiche besonderer schulischer Aufgaben an öffentlichen Schulen und die Tätigkeit von Fachberatern vom 8. November (MBl. SMK S. ), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember (SächsABl. 6 Telefon: +49 (0) Deine allgemeinen Fragen zum Seiteneinstieg kannst du auch als E-Mail senden. Bitte gib in deiner E-Mailanfrage die für dich relevante Region gleich im Betreff mit an (z. B. wähle den Betreff ‚Bautzen-Seiteneinstieg‘, wenn du dich für einen Seiteneinstieg in der Region Bautzen interessierst). 7 „Ich wünsche mir Lehrer, die den Osten mögen, vorurteilsfrei und hoffnungsvoll sind“ Jana unterrichtet Deutsch und Englisch am Sportgymnasium in Dresden. Im Interview erzählt sie, warum sie Lehrerin geworden ist, was das Besondere an ihrer Schule ist und welche Art von Lehrer sie sich für Sachsen wünscht. 8 die Kunst des Lehrers, die Freude am Schaffen und am Erkennen zu erwecken.“ Mit der vorliegenden Broschüre ist es unser Ziel als Junger Sächsischer Lehrerverband, euch eine „Landkarte“ durch die Bildungslandschaft des Freistaates Sachsen an die Hand und somit einen Überblick über alle Stadien des Lehrerdaseins zu geben. 9 Personalhoheit, Lehrer (1) Im Dienst des Freistaates Sachsen stehen: 1. die Lehrer an öffentlichen Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 3; 2. die pädagogischen Unterrichtshilfen an den Förderschulen; 3. das Personal an Heimen gemäß § 22 Abs. 2; 4. das sonstige Personal an Schulen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3. schulleiterverweis (sachsen) 10 lehrer aufgaben tätigkeiten 12