Erfahren Sie alles über die rechtliche Grundlagen für den Sanitätsdienst auf Veranstaltungen sowie über Normen. 1 Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen. Bezug: § 1 bis § 4 Als Rechtsgrundlage kommen vor allem folgende Vorschriften in Betracht: § 2 Sanitätsdienst für Veranstaltung gesucht? Wir übernehmen die Planung, Organisation & Umsetzung vor Ort. Geschultes & erfahrenes Fachpersonal. 3 Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie viele Sanitäter (und mit welcher konkreten Ausbildung), Ärzte oder Fahrzeuge (und ob KTW, RTW o.a.) bei einer. 4 Sanitätsdienst. Von der Schürfwunde über Kreislaufprobleme bis zur Schnittverletzung: Sanitäter versorgen viele kleine und große Nöte direkt vor Ort. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist vielfach ein Sanitätsdienst Pflicht – ob bei Sportereignissen, Theateraufführungen, Konzerten oder Demonstrationen. Wo viele Menschen zusammenkommen. 5 Wenn bei größeren Veranstaltungen, wie etwa Open-Air-Konzerten oder Fußballspielen, viele Menschen zusammen kommen, besteht ein größeres Unfall-Risiko. Oft würde es auch zu lange dauern, bis der normale Rettungsdienst zur Hilfe kommt. Damit die Besucherinnen und Besucher auch im Notfall gut versorgt sind, übernimmt der Sanitätsdienst des ASB die medizinische Erstversorgung. 6 Sicherheit bei Veranstaltungen. Dieser Artikel gibt einen Überblick und praktische Hinweise über verschiedene Themenbereiche der Sicherheit bei Veranstaltungen und zeigt auf, was Ensembles dabei beachten müssen. Eine Veranstaltung unter Berücksichtigung verschiedener Teilbereiche sicher zu gestalten, ist gar nicht so schwer. 7 Du möchtest dich ehrenamtlich im Sanitätsdienst engagieren und uns bei verschiedenen Veranstaltungen unterstützen? Wir freuen uns über deine Bereitschaft. Wir bieten dir die entsprechenden Schulungen und ein Ehrenamt, das zu dir passt. Fülle unser Ehrenamtsformular aus und wir melden uns bald bei dir zurück. Hier geht es zum Online-Formular. 8 Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen. Von Gesetzes wegen sind Veranstalter in vielen Fällen dazu verpflichtet, einen professionellen Sanitätsdienst bei Veranstaltungen bereitzustellen. Es gibt dazu keine explizite Vorschrift, die diesbezüglichen Richtlinien ergeben sich mehrheitlich aus der Verkehrssicherungspflicht. 9 Betr.: Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen Bezug: § 1 bis § 4 RettG NW Zu den im Zusammenhang mit der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes zum Sanitäts-dienst und zum Rettungsdienst bei Veranstaltungen gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung: 1. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit bei Veranstaltungen. sanitätsdienst bei veranstaltungen gesetz 10 Veranstaltungssicherheit, Stand: , Version Page 3. Schema zur standardmäßigen Bemessung des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen in Berlin. 11