§ c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1). 1 (2) Bei Wohnraum, der nur zum. 2 (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung. 3 (1) 1Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2Die Kündigungsfrist für den. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ c Fristen der ordentlichen Kündigung. (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. 5 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung. Zwangsversteigerung. IV. Geringstes Gebot, Versteigerungsbedingungen. § 57a S. 1. Bürgerliches Gesetzbuch § c - (1) 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 2. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Buch 2Recht der Schuldverhältnisse. § c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 7 Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristete Wohnmietverträge, §c BGB. Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Nur nach Rücksprache mit dem Mieter. §c BGB definiert die. 8 Kapitel 5. Beendigung des Mietverhältnisses. Unterkapitel 2. Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit (§ - § c) § Ordentliche Kündigung des Vermieters. § a Erleichterte Kündigung des Vermieters. § b Teilkündigung des Vermieters. § c Fristen der ordentlichen Kündigung. I. Normzweck und Entstehungsgeschichte. 9 Kapitel 5. Beendigung des Mietverhältnisses. Unterkapitel 2. Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit (§ - § c) § Ordentliche Kündigung des Vermieters. § a Erleichterte Kündigung des Vermieters. § b Teilkündigung des Vermieters. § c Fristen der ordentlichen Kündigung. I. Normzweck und Entstehungsgeschichte. paragraph 573 ff bgb kündigungsfrist mieter 10 Mieterinnen und Mieter können ihre Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – immer zum Ablauf des übernächsten Monats (§. 11